Es gibt die Möglicheit durch eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker die Kosten teilweise erstattet zu bekommen. In der Regel gibt es dabei eine Wartezeit von 3 Monaten zu erfüllen. Gerne berate ich Sie dazu, damit Sie bei Interesse die Versicherung rechtzeitig vor Therapiebeginn abschließen können.
Das Angebot meiner Praxis wird im Wesentlichen von Selbstzahlern genutzt.
Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist als Heilpraktiker für Psychotherapie leider nicht möglich.
Die Motive für eine selbstfinanzierte Psychotherapie sind vielfältig: Selbstbestimmung bezüglich TherapeutIn, Therapiemethode und Therapiedauer, kein
Eintrag einer psychischen bzw. psychiatrischen Diagnose, meist auch kürzere Wartezeit. Oft möchten Menschen wegen meiner traumatherapeutischen Spezialisierung mit mir
arbeiten.
Eine Übersicht der Therapiekosten finden Sie hier:
Vollständige oder teilweise Kostenerstattung kann ggf. auf folgenden Wegen möglich sein: